Angestellte mit mittlerem Einkommen sind im Falle einer Berufsunfähigkeit durch den Staat nicht ausreichend geschützt.
Paaren, bei denen das Familieneinkommen in etwa hälftig auf
beide Partner verteilt ist, können zwar durch das verbleibende Einkommen des anderen Partners und die geringe staatliche Erwerbsminderungsrente einen Absturz in die Sozialhilfe vermeiden, der gewohnte Lebensstandard
kann aber nicht aufrecht erhalten werden.
Während alle vor dem 02.01.1961 Geborene nach der Fähigkeit, den derzeitigen Beruf zu 50% ausüben zu können, beurteilt werden (alte Regelung),
ist für alle anderen ausschließlich der Gesundheitszustand entscheidend. D.h., sind Sie nach dem 01.01.1961 geboren, so erhalten Sie vom Staat nur dann eine Rente wegen
Arbeitsunfähigkeit, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, irgend einen Job für mindestens 6 Stunden am Tag zu verrichten. Ihre derzeitige Tätigkeit, Ausbildung oder soziale Stellung spielt dabei keine Rolle!
Die Höhe der staatlichen Versorgung bei Berufsunfähigkeit kommt nicht einmal annähernd an Ihr ursprüngliches Nettogehalt heran. Ohne Kompensation durch eine private Absicherung,
vorhandenes Kapital oder durch die eigene Familie, führt im Schadenfall kein Weg am Sozialamt vorbei. Im Falle der vollen Erwebsunfähigkeit wird die staatliche Leistung zwar verdoppelt, sie liegt aber i.d.R.
immer noch deutlich unter Ihrem Nettogehalt.
Fazit:
Die private Absicherung Ihrer Arbeitskraft spielt eine existentielle Rolle. Haben Sie Familie, so muss auch der Hinterbliebenenschutz in ausreichender Höhe geregelt sein.
Als weitere, existentielle Absicherung ist die private Haftpflicht-Versicherung zu nennen. Alle übrigen Versicherungen sind zwar ebenfalls wichtig,
doch bedroht eine fehlende Absicherung in diesen Bereichen nicht unbedingt Ihre Existenz.