Als angestellter Akademiker mit �berdurchschnittlichem Einkommen sind Sie im Falle einer dauerhaften (l�nger als 6 Monate) krankheitsbedigten Arbeitsunf�higkeit vom Staat nur �u�erst schlecht gesch�tzt.
W�hrend alle vor dem 02.01.1961 Geborene nach der F�higkeit, den derzeitigen Beruf zu 50% aus�ben zu k�nnen, beurteilt werden (alte Regelung), ist f�r alle anderen ausschlie�lich der Gesundheitszustand entscheidend.
D.h., sind Sie nach dem 01.01.1961 geboren, so erhalten Sie vom Staat nur dann eine Rente wegen Arbeitsunf�higkeit, wenn Sie aus gesundheitlichen Gr�nden nicht in der Lage sind, irgend eine T�tigkeit f�r mindestens
6 Stunden am Tag zu verrichten.
Ihre derzeitige T�tigkeit, Ausbildung oder soziale Stellung spielt dabei keine Rolle!
Die H�he der staatlichen Versorgung bei dauerhafter Berufsunf�higkeit kommt nicht einmal ann�hernd an Ihr urspr�ngliches Nettogehalt heran. Ohne Kompensation durch eine private Absicherung, vorhandenes Kapital oder
durch die eigene Familie, f�hrt im Schadenfall kein Weg am Sozialamt vorbei.
Im Falle der vollen Erwebsunf�higkeit wird die staatliche Leistung zwar verdoppelt, sie liegt aber immer noch weit unter Ihrem Nettogehalt.
Hinzu kommt eine grosse Versorgungsl�cke, sollten Sie einmal l�nger als 6 Wochen krank sein. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber betr�gt Ihr Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse maximal
70% von der Beitragsbemessungsgrenze (In 2011 sind das rund 2.600 EUR pro Monat). Davon m�ssen allerdings die Beitr�ge f�r Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden, so dass das maximale
Netto-Krankengeld rund 2.275 EUR betr�gt.
Fazit:
Die private Absicherung Ihrer Arbeitskraft spielt eine existentielle Rolle. Besteht Ihre Arbeitsleistung fast ausschlie�lich aus reiner "Denkarbeit", so ist die Frage zu stellen, in welchem Fall Sie
im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunf�hig werden. Hier bietet die Versicherungswelt mittlerweile neben der klassischen BU-Versicherung L�sungen an, bei denen der Leistungsanspruch durch eine
klare Definition der Beeintr�chtigung(en) geregelt ist. Solche Versicherungen lassen sich f�r F�hrungskr�fte sehr oft in Form von s.g. Keyman-Policen als Betriebsausgaben deklarieren.
Eine Krankentagegeld-Versicherung sollte auf jeden Fall �berdacht werden. Haben Sie Familie, muss auch der Hinterbliebenenschutz in ausreichender H�he geregelt sein.
Als weitere, existentielle Absicherung ist die private Haftpflicht-Versicherung zu nennen. Alle �brigen Versicherungen sind zwar ebenfalls wichtig, doch bedroht eine fehlende Absicherung in diesen Bereichen nicht unbedingt Ihre Existenz.